I. Streitig ist, ob bei Zustellung mit eingeschriebenem Brief die Rechtsmittelbelehrung auf Besonderheiten des Fristbeginns hinweisen muß.
Der Widerspruchsbescheid wurde vom Beklagten am 18. Juli 1990 als eingeschriebener Brief zur Post gegeben. Er ist dem Kläger am 21. Juli 1990 ausgehändigt worden. Die Rechtsmittelbelehrung weist lediglich darauf hin, daß "binnen eines Monats nach Zustellung Klage" erhoben werden könne; über den Zeitpunkt der Zustellung eines eingeschriebenen Briefes belehrt sie nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|