I. Die Beklagte wendet sich im Revisionsverfahren gegen ihre Verurteilung zur Gewährung von Konkursausfallgeld (Kaug) für die Zeit vom 1. Juni bis einschließlich 8. Juli 1987. Sie ist der Überzeugung, daß diese Zeit von dem Kaug-Zeitraum nicht erfaßt ist.
Die Klägerin zu 6. sowie der verstorbene Ehemann der Klägerin zu 5. und die Kläger waren Arbeitnehmer der Firma G.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|