I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die an im Ausland ansässige Autoren gezahlten Honorare und sog. Ausfallhonorare zum abgabepflichtigen Entgelt i.S. des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) gehören.
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