Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4474,12 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für die Krankenbehandlung einer nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfängerin.
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