I. Die Beteiligten streiten darum, ob eine Krankenkasse gegen eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Die Rentnerin E. M. (Versicherte) war krankenversicherungspflichtig und Mitglied der klagenden Ersatzkasse. Sie erhielt neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1984 Versorgungsbezüge von der beklagten Deutschen Bundesbahn (Zahlstelle der Versorgungsbezüge). Da dieses der Klägerin nicht gemeldet worden war, wurden Beiträge von den Versorgungsbezügen zunächst nicht erhoben.
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