I. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Erstattung der Kosten, die er für die Teilnahme des Versicherten H. K. (Versicherter) an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte (WfB) in der Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 30. September 1986 aufgewandt hat.
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