I. Streitig ist die Verrechnung von Ansprüchen im Konkurs.
Über das Vermögen der B. K. GmbH wurde am 1. Februar 1990 das Anschlußkonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Konkursverwalter bestellt. Die GmbH hatte für die Zeit vom 1. November 1989 bis 31. Januar 1990 keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge mehr entrichtet, so daß die Bundesanstalt für Arbeit (BA) im Rahmen der Konkursausfall-Versicherung dafür aufkommen mußte. Die Einzugsstelle meldete zunächst Beitragsansprüche und Säumniszuschläge in Höhe von 113.983,22 DM mit dem Vorrecht des §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|