Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
I
Die beteiligten Versicherungsträger streiten (noch) über die Erstattung gezahlter Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (sPV).
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