I. Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg).
Der Kläger war von 1986 bis zum 28. September 1990 in Dresden als Revisor für Fördertechnik und danach ab 1. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1991 - im wesentlichen auf Provisionsbasis - als Gabelstapler- und Zubehörverkäufer beschäftigt. In der Zeit vom 1. Januar 1989 bis zum 30. Juni 1990 verdiente er monatlich 1.450,00 Mark der DDR, vom 1. Juli 1990 bis zum 30. September 1990 1.750,00 DM. Im Jahr 1991 erzielte er durchschnittlich 2.551,00 DM im Monat.
Antragsgemäß gewährte ihm das Arbeitsamt (ArbA) ab 6. Januar 1992 Alg. Diesem legte es das vom Kläger laut Arbeitsbescheinigung im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1991 erzielte Bruttoarbeitseinkommen zugrunde; es betrug durchschnittlich monatlich 1.834,60 DM (Bescheid vom 28. Februar 1992, Widerspruchsbescheid vom 27. April 1992). Am 1. Juli 1992 nahm der Kläger wieder eine Beschäftigung auf, so daß das ArbA die Bewilligung des Alg ab diesem Zeitpunkt aufhob.
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