BSG - Urteil vom 15.03.1995
6 RKa 27/94
Normen:
SGB V § 116 S. 2; SGG § 96 Abs. 1, § 131 Abs. 1 S. 3; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 1995, 478
SozR 3-2500 § 116 Nr. 12

BSG - Urteil vom 15.03.1995 (6 RKa 27/94) - DRsp Nr. 1995/5933

BSG, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 6 RKa 27/94

DRsp Nr. 1995/5933

»Wenn durch eine Ermächtigung ermöglicht werden soll, daß trotz eines an sich ausreichenden Leistungsangebots der zugelassenen Vertragsärzte im Einzelfall auf die Kenntnisse und Erfahrungen des besonders qualifizierten Krankenhausarztes zurückgegriffen werden kann, so ist die Befugnis zur Überweisung denjenigen Gebiets- oder ggf. Teilgebietsärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Krankheiten vorrangig zuständig sind (Bestätigung und Fortführung von BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6).«

Normenkette:

SGB V § 116 S. 2; SGG § 96 Abs. 1, § 131 Abs. 1 S. 3; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob es zulässig war, die dem Kläger zu 2) erteilte Ermächtigung zur Durchführung von Konsiliaruntersuchungen auf Falle der Überweisung durch "Kardiologen" zu beschränken.