BSG - Urteil vom 13.09.1994 (5 RJ 72/92) - DRsp Nr. 1995/6880
BSG, Urteil vom 13.09.1994 - Aktenzeichen 5 RJ 72/92
DRsp Nr. 1995/6880
War der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes rechtsgültig in zwei Ehen verheiratet, so haben beide Witwen nebeneinander einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Sie haben sich die Rente nach der Dauer ihrer Ehe mit dem Versicherten zu teilen.