I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des der Verletztenrente zugrunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes (JAV), insbesondere über die Anwendung des §
Der am 20. August 1967 geborene Kläger erlitt am 5. Februar 1973 auf dem Weg zum Kindergarten einen Arbeitsunfall. Unfallfolge war eine leichte Hemispastik links, eine motorische Koordinationsstörung, eine Minderung der sprachlichen Begriffserfassung und Begriffsbildung, eine Herabsetzung der Merk- und Konzentrationsfähigkeit sowie eine Wesensänderung nach schwerem Schädel-Hirn-Trauma. Der Beklagte gewährte dem Kläger zunächst Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 vH, seit September 1973 von 80 vH.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|