I. Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) Arbeitslosengeld (Alg) ab 1. November 1989.
Der Kläger war nach seinen Angaben von Januar 1986 bis Juni 1987 als Verkaufsleiter bei der Firma HMF in K beitragspflichtig beschäftigt und danach bis Dezember 1987 als Erfinder selbständig tätig. Ab März 1988 war er Geschäftsführer der von ihm gegründeten V G Verwaltungs-GmbH. Diese mit einem Stammkapital von 50.000,-- DM ausgestattete GmbH war persönlich haftende Gesellschafterin der V G GmbH & Co KG, an der der Kläger als alleiniger Kommanditist mit einer Kommanditeinlage von 60.000,-- DM beteiligt war. Sowohl den Geschäftsanteil der GmbH als auch den Gesellschaftsanteil an der KG hielt der Kläger aufgrund eines am 23. Februar 1988 notariell beurkundeten Treuhandvertrags als Treuhänder im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers, K W (W).
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