Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, die für einen Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII zu zahlen sind, der in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt.
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