I. Streitig ist die Vergütung von Laborleistungen. Der Kläger ist als praktischer Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Medizinische Genetik" zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen und an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt. In dem von ihm betriebenen Labor führte er auch pränatale Diagnostik durch.
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