Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 2. wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrundeliegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Rentenversicherungspflicht des Beigeladenen zu 1. in seiner Tätigkeit als Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer für die Beigeladene zu 2.
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