Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat mit einem von ihm unterzeichneten, am 25.11.2015 um 22.44 Uhr als Telefax beim
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