Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2015 - L
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihr am 22.5.2015 zugestellten Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.5.2015 mit einem am 15.6.2015 beim Bundessozialgericht (
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