Der Antrag der Kläger, ihnen Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2015 zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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