Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 139/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt R (D) beizuordnen, wird abgelehnt.
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