Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Juli 2015 - L
I
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Leistungen nach dem SGB II wegen mangelnder Mitwirkung und begehrt Leistungen für Unterkunft und Heizung ab dem 1.4.2011. Das
Für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens hiergegen beantragt der Kläger die Bewilligung von PKH sowie Beiordnung von Rechtsanwältin B. (K.).
II
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