Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Juli 2015 - L
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Der Kläger begehrt die Feststellung einer wirksamen Antragstellung auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bei der BA ab dem 18.9.2010, die Verbescheidung des Antrags und die Gewährung dieser Leistungen. Das
Für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens hiergegen beantragt der Kläger die Bewilligung von PKH sowie Beiordnung von Rechtsanwältin B. (K.).
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