Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist, ob zwei Berufungsverfahren der Klägerin vor dem Landessozialgericht (LSG) BadenWürttemberg als zurückgenommen gelten.
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