Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 17. März 2014 - S 9 SO 46/14 ER - wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Das Sozialgericht Dresden (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|