Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. Juni 2015 - L 3 AS 848/12 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt R. (D.) beizuordnen, wird abgelehnt.
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