BSG - Beschluss vom 28.05.2015
B 4 AS 22/15 BH
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 06.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 207/13
SG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 5429/12

BSG - Beschluss vom 28.05.2015 (B 4 AS 22/15 BH) - DRsp Nr. 2015/10682

BSG, Beschluss vom 28.05.2015 - Aktenzeichen B 4 AS 22/15 BH

DRsp Nr. 2015/10682

Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 207/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. in H. beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Erledigungserklärung. Ein vor dem SG Dresden geführtes Klageverfahren, mit dem die Beteiligten um die Übernahme der Nachtragsforderung des Energieversorgers für Stromlieferung gestritten hatten (Verfahren S 20 AS 5588/11 - SG Dresden), erklärte der durch einen Prozessbevollmächtigen vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung am 9.7.2012 für erledigt.