BSG - Beschluss vom 28.05.2015
B 4 AS 17/15 BH
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 06.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 127/13
SG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 5152/12

BSG - Beschluss vom 28.05.2015 (B 4 AS 17/15 BH) - DRsp Nr. 2015/9879

BSG, Beschluss vom 28.05.2015 - Aktenzeichen B 4 AS 17/15 BH

DRsp Nr. 2015/9879

Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 127/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. in H. beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Erledigungserklärung. Eine Verpflichtungsklage vor dem SG, mit dem Begehren, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger eine angemessene Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit anzubieten sowie eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung abzuschließen (Verfahren S 20 AS 5933/10 - SG Dresden) erklärte der durch einen Prozessbevollmächtigen vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung am 9.7.2012 für erledigt.