Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Januar 2015 - L
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1.2. bis zum 31.8.2013 wegen der Erzielung von Einkommen aufgrund einer Beschäftigung als Kraftfahrer. Das SG Hildesheim hat die Klage abgewiesen (Gerichtsbescheid vom 15.7.2014). Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hat das LSG Niedersachsen-Bremen zurückgewiesen (Urteil vom 27.1.2015). Der Kläger hat sich mit einem von ihm selbst verfassten Schreiben vom 18.4.2015, eingegangen beim
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