Die Verfahren zu den Aktenzeichen B 4 AS 182/15 B bis B 4 AS 186/15 B werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Aktenzeichen B 4 AS 182/15 B ist das führende Aktenzeichen.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der "gebotenen Rechtsmittelverfahren" gegen die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2015 (L
Die "gebotenen Rechtsmittel" und der Antrag auf sofortige Verweisung an die für die "gebotenen Rechtsmittel" örtlich und sachlich zuständigen Rechtsmittelgerichte werden als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf die sofortige Vorlage der "sogenannten Zustellungsurkunde" wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für die Verfahren der "gebotenen Rechtsmittel" keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|