Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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