Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. September 2014 - L
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihr am 16.10.2014 zugestellten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mit einem am 10.11.2014 durch Telefax beim Bundessozialgericht (
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