Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig sind KdU-Leistungen nach dem SGB II wegen der Nutzung einer Wohnung eines im Eigentum des Klägers stehenden Hauses für die Zeit vom 15.4.2008 bis 30.4.2012.
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