Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. April 2015 - L
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger wendet sich gegen ein von dem Beklagten am 3.7.2014 für diesen Tag mündlich ausgesprochenes Hausverbot. Das
Gegen die Nichtzulassung der Revision wendet sich der Kläger mit seiner Beschwerde, für deren Durchführung er die Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt. Er macht geltend, der Beklagte habe wiederholt kurzfristige Hausverbote ausgesprochen. Ihm werde die Möglichkeit genommen, gegen ein Hausverbot rechtlich vorzugehen.
II
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