Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 13. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.
I
Mit Beschluss vom 13.5.2015 (
II
Das als Gegenvorstellung ausgelegte Rechtsschutzbegehren ist unzulässig und daher zu verwerfen. Der privatschriftlich eingelegte "Widerspruch" gegen den Beschluss des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|