Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. April 2015 - L 7 AS 545/14 WA - werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Kläger haben mit einem an das Bundessozialgericht (
Die Beschwerden sind unzulässig, sie entsprechen nicht der gesetzlichen Form. Eine Nichtzulassungsbeschwerde an das
Mit dem von den Klägern persönlich verfassten Schreiben konnten sie nicht wirksam Beschwerden einlegen. Die nicht formgerecht eingelegten Beschwerden sind nach § Abs Satz 1 Halbs 2 iVm § ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter als unzulässig zu verwerfen.
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