BSG - Beschluss vom 22.03.2016
B 6 KA 69/15 B
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 20/13
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KA 111/10

BSG - Beschluss vom 22.03.2016 (B 6 KA 69/15 B) - DRsp Nr. 2016/7567

BSG, Beschluss vom 22.03.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 69/15 B

DRsp Nr. 2016/7567

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2015 wird verworfen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 266 400 Euro festgesetzt.

Gründe:

I

Die Klägerin wendet sich gegen die Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.