Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2015 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat eine Klage des Klägers abgewiesen und die Berufungen des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts (
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