Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2018 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist die Feststellung, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, Wohngeld nach dem
Die 1953 geborene Klägerin erhielt neben einer nicht bedarfsdeckenden Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Beklagten ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Nachdem sie der Beklagte hierzu aufgefordert hatte, beantragte sie Leistungen nach dem
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