Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Im Streit ist die Förderung einer Umschulung bzw Weiterbildung des Klägers zum Steuerberater bzw Bilanzbuchhalter im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.
Der Kläger hat persönlich mit einem an das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen gerichteten Schreiben vom 16.7.2015, das an das Bundessozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|