Die Revisionen des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. April 2015 - S
Der Antrag des Klägers, ihm für die vorbezeichneten Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für die Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
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