Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2014 werden abgelehnt.
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Der Kläger begehrte in der Hauptsache nach einer Abhilfe der Beklagten verschiedene Feststellungen.
Der Kläger hatte sich ursprünglich gegen die mündliche Ablehnung der Beklagten gewandt, ihn als arbeitsuchend zu führen, weil er erwerbsunfähig sei. Die Beklagte hat die Entscheidung im Verfahren vor dem
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