Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. April 2015 - L
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt Leistungen nach dem SGB II für die Anschaffung eines Computers in Höhe von 800 Euro. Dies lehnte der Beklagte ab (Bescheid vom 27.7.2010; Widerspruchsbescheid vom 19.10.2010). Klage und Berufung blieben erfolglos (Urteil des SG Berlin vom 16.7.2014; Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 30.4.2015).
Gegen die Nichtzulassung der Revision wendet sich der Kläger mit seiner Beschwerde, für deren Durchführung er die Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt.
II
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