Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. August 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat mit einem von ihm unterzeichneten, am 20.10.2015 beim Bundessozialgericht (
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers ist abzulehnen.
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