Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Juni 2015 wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 105 000 Euro festgesetzt.
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Im Streit steht, ob die Klägerin aufgrund eines Sonderbedarfs zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Bremen zuzulassen ist.
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