BSG - Beschluss vom 14.01.2016
B 14 AS 308/15 B
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen,

BSG - Beschluss vom 14.01.2016 (B 14 AS 308/15 B) - DRsp Nr. 2016/1978

BSG, Beschluss vom 14.01.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 308/15 B

DRsp Nr. 2016/1978

Die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 14 AS 308/15 B bis B 14 AS 627/15 B werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 14 AS 308/15 B verbunden.

Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in den mit den Beschwerden angefochtenen Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

1. Mit ihrem am 20.10.2015 beim Bundessozialgericht (BSG) eingegangenen Schreiben vom 19.10.2015 erhebt die Klägerin Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in 320 im Einzelnen mit ihrem Aktenzeichen aufgelisteten Beschlüssen des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen. Für die Zuordnung der 320 angefochtenen Beschlüsse des LSG zu den 320 Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde des BSG verweist der Senat auf die den Beteiligten zur Kenntnis gegebene Aufstellung, in der die einzelnen LSG-Verfahren und die jeweiligen BSG-Verfahren jeweils mit Aktenzeichen aufgelistet sind; diese Aufstellung ist Bestandteil der beim BSG geführten Akte.