Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens über die beabsichtigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Januar 2016 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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