Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Februar 2015 wird verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 27 746 Euro festgesetzt.
I
Die Klägerin, die als hausärztliche Kinderärztin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, wendet sich gegen eine Honorarneufestsetzung und -rückforderung für die Quartale II/2005 bis IV/2006.
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