Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. März 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt R. beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Klägerin hat mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 24.8.2015 - beim
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