Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 3.7.2015 zugestellten Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 25.6.2015 mit einem von ihm selbst unterzeichneten und an das LSG gerichteten Schreiben, welches nach Weiterleitung durch das LSG am 31.7.2015 beim
Der PKH-Antrag des Klägers ist abzulehnen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|