Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger beantragte 2012 die Übernahme einer Praxis in C. Die Zulasssungsgremien lehnten den Antrag ab; Klage und Berufung sind erfolglos geblieben (Urteil des
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